Gewerbewortlaut:
Schlosser gem. § 94 Z. 13 GewO 1973, eingeschränkt auf die Erzeugung von Schlüsseln mittels Kopierfräsmaschinen, aufgrund der Nachsicht von der Erbringung des vorgeschriebenen Befähigungsnachweises gem. § 28 Abs. 1 Z. 2 GewO 1994, Schlosser, eingeschränkt