Schlosser einschließlich der Gitterstricker (§ 94 Z. 71 GewO 1973)
Erzeugungsprogramme:
Feinbblecharbeiten (Schneiden, Biegen, Montage, etc) Türen, Tore, Fenster, etc. Waren des schweren Stahlbaues (Unterkonstruktionen, Steher bzw. Maste für die E-Wirtschaft, etc), Abspannportale, Fachwerkkonstruktionen