Gewerbewortlaut:
Waffengewerbe einschließlich des Waffenhandels (mit militärischen Waffen) gemäß § 94 Z 80 GewO 1994 hinsichtlich der Erzeugung, Bearbeitung und Instandsetzung von militärischen Waffen und militärischer Munition nach § 139 Abs. 1 Z 2 lit. a GewO 1994, hins