Gewerbewortlaut:
Schlosser gem. § 94 Z. 71 GewO 1973, eingeschränkt auf den Aufsperrdienst, die Montage von mechanischen Schlössern und Beschlägen und die Anfertigung von Schlüsseln mittels Kopierfräsmaschinen, Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau, eingeschränkt auf