Gewerbewortlaut:
Waffengewerbe gemäß § 94 Z 80 GewO 1994 hinsichtlich des Handels mit militärischen Waffen und militärischer Munition nach § 139 Abs. 1 Z 2 lit. b GewO 1994 und der Vermittlung des Kaufes und Verkaufes militärischer Waffen und militärischer Munition nach §