Gewerbewortlaut:
Montage von Gartenzäunen und Gartentüren an vorhandenen Zäunen durch bloßes Verschrauben unter Ausschluß jeder durch einen Befähigungsnachweis reglementierten Tätigkeit, insbesondere unter Ausschluss der dem Tischlergewerbe oder dem Schlossergewerbe vorbe